Sattelzug setzt rückwärts an eine Laderampe an, ein Mitarbeiter weist ein

Transport & Logistik

Verkehrs­haftungs­versicherung für Transport & Logistik

Transport- und Logistik­unternehmen übernehmen je nach Tätigkeit unterschiedliche Haftungsrisiken. Eine Verkehrs­haftungs­versicherung soll diese Risiken aus Fracht-, Speditions-, Lager- und weiteren Verkehrsverträgen abbilden und begründete Ansprüche befriedigen sowie unbegründete oder überhöhte Ansprüche abwehren.

Entscheidend ist nicht allein die Branchenbezeichnung, sondern welche Leistungen das Unternehmen tatsächlich erbringt und welche Haftung gesetzlich oder vertraglich übernommen wird.

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Zielgruppen

Für wen ist Verkehrshaftung relevant?

  • Frachtführer

  • Speditionen

  • Lagerhalter

  • Logistik­unternehmen

  • Unternehmen mit kombinierten Transport-, Lager- und Handling-Leistungen

Welche Risiken stehen im Mittelpunkt?

  • Verlust und Beschädigung von Gütern
  • Lieferfrist- und Vermögensschäden, soweit haftungsrechtlich und vertraglich relevant
  • Speditions- und Lagerhalterhaftung
  • Subunternehmer und ausführende Frachtführer
  • vertragliche Haftungserweiterungen
  • Umschlag, Handling und Zwischenlagerung
  • Schadenabwehr und Regress

CMR und Verkehrshaftung – wo liegt der Unterschied?

Die CMR regelt einen wesentlichen Teil der Haftung des Straßenfrachtführers. Verkehrshaftung ist breiter: Sie kann – je nach Tätigkeit und Vertrag – auch Speditions-, Lager- und weitere Logistikhaftungsrisiken erfassen. Deshalb ist eine „CMR-Police“ nicht automatisch ausreichend, wenn ein Unternehmen zusätzliche Rollen übernimmt.

Mehr zur CMR-Versicherung & Frachtführer­haftung

Spedition, AÖSp und SVS

Bei Speditionen muss zunächst geklärt werden, ob das Unternehmen als Spediteur, Frachtführer, Lagerhalter oder in mehreren Rollen tätig wird. AÖSp, individuelle Kundenverträge und gegebenenfalls SVS/RVS können dabei eine wesentliche Rolle spielen. Die konkrete Haftung und die konkrete Versicherungs­deckung sind jeweils gesondert zu prüfen.

Mehr zu Spedition & AÖSp · Mehr zu Lager & Logistik

Worauf kommt es bei der Deckung an?

  • versicherte Tätigkeiten und Rollen
  • geografischer Geltungsbereich
  • Versicherungs­summen und Sublimits
  • Subunternehmerregelungen
  • besondere Güter und Branchen
  • Lager- und Umschlagtätigkeiten
  • vertragliche Haftungserweiterungen
  • Ausschlüsse, Obliegenheiten und Selbstbehalte

Typische Deckungslücken

  • neue Tätigkeiten werden aufgenommen, aber nicht gemeldet
  • Kundenverträge erweitern die Haftung über die versicherte Grundlage hinaus
  • Lager- oder Umschlagleistungen sind nicht ausreichend berücksichtigt
  • Subunternehmer werden außerhalb vereinbarter Voraussetzungen eingesetzt
  • neue Länder, Güterarten oder Transportarten fallen außerhalb der bestehenden Deckung

Im Schadenfall

Guderjahn strukturiert den Sachverhalt, prüft die mögliche Haftungsgrundlage und den betroffenen Versicherungsvertrag, koordiniert Unterlagen und unterstützt bei der Regulierung, Anspruchsabwehr oder Regresssicherung.

Ein begründeter Schadenersatzanspruch ist nicht automatisch ein gedeckter Versicherungsfall – und umgekehrt.

Mehr zum Schaden­management

Warum Guderjahn?

Die Kombination aus Transport­versicherung, juristischer Kompetenz, Schadenpraxis und Sachverständigen-/Havariekompetenz ermöglicht eine Beratung, die über die Auswahl eines Produkts hinausgeht.

Häufige Fragen

Fragen zur Verkehrshaftung

Was ist eine Verkehrs­haftungs­versicherung?

Eine Haftpflichtversicherung für Haftungsrisiken aus Verkehrsverträgen, insbesondere bei Frachtführer-, Speditions-, Lager- und Logistiktätigkeiten.

Ist Verkehrshaftung dasselbe wie CMR?

Nein. CMR-Haftung ist ein Teilbereich; Verkehrshaftung kann weitere Tätigkeiten und Haftungsregime umfassen.

Sind Subunternehmer automatisch mitversichert?

Nicht pauschal. Die Antwort ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag und den vereinbarten Voraussetzungen.

Ist Lagerhalterhaftung automatisch enthalten?

Nicht zwingend. Lager- und Umschlagtätigkeiten müssen zur versicherten Tätigkeit passen.

Gilt die Versicherung automatisch in ganz Europa?

Der geografische Geltungsbereich ist vertraglich geregelt und sollte zur realen Tätigkeit passen.

Wann muss ich Änderungen meiner Tätigkeit melden?

Wesentliche Änderungen sollten vor bzw. bei Aufnahme neuer Tätigkeiten mit dem Makler/Versicherer abgestimmt werden.

Sind vertragliche Haftungserweiterungen automatisch versichert?

Nein. Eine vertraglich übernommene Haftung kann über die versicherte gesetzliche Haftung hinausgehen und muss gesondert geprüft werden.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Das hängt vom Risikoprofil, den Tätigkeiten, Warenwerten, Kundenverträgen und möglichen Schadenhöhen ab.

Was ist im Haftpflichtschaden zu tun?

Schaden dokumentieren, Unterlagen sichern, keine vorschnellen Anerkenntnisse abgeben und frühzeitig melden.

Hinweis

Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle rechtliche oder versicherungsvertragliche Prüfung. Maßgeblich sind stets der konkrete Sachverhalt, die anwendbaren Rechtsvorschriften sowie die jeweiligen Vertrags- und Versicherungsbedingungen.

Kontakt

Verkehrshaftung prüfen lassen

Sie möchten prüfen lassen, ob Ihre Verkehrshaftungsdeckung zu Ihren tatsächlichen Tätigkeiten, Kundenverträgen und Subunternehmern passt? Senden Sie uns kurz die wichtigsten Informationen.

  • Ihre Anfrage geht direkt an Mag. Matthias Guderjahn
  • Telefonisch: +43 5574 64400