Modernes Lager mit hohen Palettenregalen und einem Stapler im warmen Abendlicht

Transport & Logistik

Lagerhaftung & Versicherung für Logistik­unternehmen

Lagerung, Umschlag und logistische Zusatzleistungen bringen eigene Haftungs- und Sachrisiken mit sich. Entscheidend ist, welche Leistungen tatsächlich übernommen werden, welche Vertragsgrundlagen gelten und in wessen Interesse die eingelagerten Waren versichert werden sollen.

Eine passende Versicherungslösung sollte deshalb Haftungsrisiken des Lagerhalters ebenso berücksichtigen wie mögliche Sachschäden an Gebäude, Inventar, Betriebseinrichtung und Warenbeständen.

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Lagerhaftung und Sachversicherung sind nicht dasselbe

Die Haftpflichtdeckung des Lagerhalters betrifft grundsätzlich Schadenersatzansprüche, für die das Unternehmen rechtlich einzustehen hat. Eine Sach- oder Warendeckung kann dagegen unabhängig von einer Haftung ansetzen und das eigene oder fremde Wareninteresse absichern.

Inhaltliche Schwerpunkte

  • Lagerhalterhaftung
  • Umschlag- und Handlingrisiken
  • Zwischenlagerungen
  • vertragliche Haftungsgrundlagen
  • AÖSp und individuelle Lagerverträge
  • Warenwerte und Höchsthaftung
  • Feuer, Leitungswasser, Sturm und sonstige Sachgefahren
  • Gebäude, Inventar und Betriebseinrichtung
  • Betriebsunterbrechung
  • fremde Waren in Obhut
  • Subunternehmer und externe Lagerstandorte
  • Schaden­management

Welche vertragliche Rolle übernimmt das Unternehmen?

Für die versicherungsrechtliche Beurteilung ist wesentlich, ob ein Unternehmen als Lagerhalter, Spediteur, Frachtführer oder in mehreren Funktionen gleichzeitig tätig wird. Gerade bei kombinierten Logistikleistungen können sich unterschiedliche Haftungsregime und Versicherungsverträge überschneiden.

Warenwerte und Haftungsgrenzen

Hohe oder schwankende Warenwerte sollten bei der Gestaltung des Versicherungs­schutzes ausdrücklich berücksichtigt werden. Ebenso ist zu prüfen, ob vertragliche Haftungsgrenzen, Versicherungs­summen und tatsächliche Maximalwerte zueinander passen.

Typische Beratungs­anlässe

  • Übernahme neuer Lagerflächen
  • neue Kundenverträge
  • höhere Warenwerte
  • zusätzliche Umschlag- oder Kommissionierleistungen
  • externe Lagerstandorte
  • geänderte Vertragsbedingungen
  • Erweiterung von Speditions- zu Logistikleistungen
  • Schadenfälle mit unklarer Zuordnung zwischen Haftpflicht- und Sachversicherung

Im Schadenfall

Bei Lager- und Umschlagschäden sollte frühzeitig geklärt werden, welche Waren betroffen sind, wer Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigter ist, welche Vertragsgrundlagen gelten und ob Haftpflicht-, Waren- oder Sachversicherungen betroffen sind.

Mehr zum Schaden­management

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Hinweis

Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle rechtliche oder versicherungsvertragliche Prüfung. Maßgeblich sind stets der konkrete Sachverhalt, die anwendbaren Rechtsvorschriften sowie die jeweiligen Vertrags- und Versicherungsbedingungen.

Kontakt

Lager- und Logistikrisiken prüfen lassen

Neue Lagerflächen, höhere Warenwerte oder zusätzliche Leistungen? Senden Sie uns kurz die wichtigsten Informationen, damit wir Haftung und Versicherungs­schutz gemeinsam einordnen können.

  • Ihre Anfrage geht direkt an Mag. Matthias Guderjahn
  • Telefonisch: +43 5574 64400