
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir ein individuelles Vorsorge - Paket für Sie. Genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Maßgeschneidert für Ihr Unternehmen.
Durch Ihr betriebliches Vorsorge - Management erhöhen Sie die Attraktivität Ihres Unternehmens.
Erteilen Sie sich selbst, als geschäftsführender Gesellschafter oder Ihren leitenden Mitarbeitern eine Direkte Firmenpensionszusage.
Der Arbeitgeber ( Firma ) verspricht dem Arbeitnehmer ( z. B. geschäftsführender Gesellschafter ) nach Beendigung des Dienstverhältnisses eine Zusatzpension zu zahlen (Zuschußpension, Gesamtzusage). Direkte Pensionszusagen dürfen durch Rückdeckungsversicherungen (= Indirekteversicherung) abgesichert werden. Mit der Vereinbarung wird die Lücke zwischen der vorgeschriebenen Wertpapierdeckung und den tatsächlichen Pensionsansprüchen durch beitragendes Ansparen vorgenommen.
Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Begünstigter. Der Arbeitnehmer ist versicherte Person und besitzt kein direktes Recht.
Wertpapierrückdeckung der Pensionsverpflichtungen (Asset Funding) in der Bilanz als erster Schritt der Auslagerung der Versorgensverpflichtungen, um die Liquidität und das Leistungsrisiko zu reduzieren. Die Liquidität steht jedoch dem Unternehmen uneingeschränkt zur Verfügung.
Bei der direkten Leistungszusage ist die Art der Beendigung des Dienstverhältnisses für die Unverfallbarkeit relevant. Weiters gilt diese 5 Jahre nach Gesetz und ist auf 10 Jahre verlängerbar.
Die Unverfallbarkeit gilt, wenn das Arbeitsverhältnis nicht durch Kündigung des Arbeitnehmers, durch die Entlassung oder unbegründeten Austritt endet (kein gesetzlicher Abfertigungsanspruch existiert).
Gemäß § 14 (7) EstG 1988 können Steuerpflichtige für schriftliche, rechtsverbindliche und unwiderrufliche Pensionszusagen und für direkte Leistungszusagen im Sinne des BPG Pensionsrückstellungen bilden. Für die Pensionszusagen ist eine 50 %ige Wertpapierdeckung verpflichtet und muss mit auf Inhaber lautenden Teilschuldverschreibungen inländischer Schuldner abgesichert werden. Die Wertpapierdeckung für Neuzusagen ist bereits im 1 Jahr anzuschaffen.
Allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz § 14 (1) BPG. Die Bevorzugung einer Minderheit von Arbeitnehmern ist möglich. Der Unternehmer kann z.B. nur dem geschäftsführenden Gesellschafter oder allen leitenden Angestellten eine Firmenpension zusagen.
Wertpapierdeckung nach § 14 ESTG (max. 50 % der erworbenen Anwartschaften)
Verpfändung
Kontakt: Email: g.westreicher@cmr.at
Neben der klassischen Lebensversicherung sind Beiträge zur Zukunftssicherung im Sinne des § 3/1/15 EStG der Arbeitnehmer auch für fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen zulässig. Die fondsgebundene Rentenversicherung kann ideal für die Zukunftssicherung herangezogen werden. Aufgrund der Veranlagung in die Fonds kann ein erhebliches Kapital angesammelt werden. Der Arbeitgeber schließt als Versicherungsnehmer und Prämienzahler, für den Arbeitnehmer (=versicherte Person) eine fondsgebundene Rentenversicherung ab, bei der der Dienstnehmer und auf Wahl auch der Hinterbliebene direkt begünstigt sind.
Pensionsfondsplan
Jahresprämie : 300,--
Laufzeit | Performance 9% |
10 Jahre | 4.236.-- |
20 Jahre | 13.682,-- |
30 Jahre | 34.734,-- |
40 Jahre | 81.666,-- |
Die Kapitalauszahlung hat für den Arbeitgeber keine steuerliche Auswirkung. Für den Arbeitnehmer ist die Kapitalleistung einkommensteuerfrei, die Rentenzahlung im Sinne des § 16 BewGes bis zum kapitalisierten Wert der Rentenverpflichtung steuerfrei (rd. 10 Jahre ab Pensionsantritt). Der übersteigende Teil ist anschließend einkommensteuerpflichtig. Die Prämien die über € 300,-- hinausgehen sind für den Arbeitnehmer im Rahmen der Sonderausgaben absetzbar.
Die Kursgewinne der Veranlagung : im Unterschied zum direkten Investmentfonds sind steuerfrei.
Zukunftsversicherung | Direktversicherung § 3/1/5 EStG 1988 | Gehaltserhöhung |
Leistung des Arbeitgebers | 300,-- | 300,-- |
Bruttoaufwand für Arbeitgeber | 300,-- | 540,--(bei 80 % Lohennebenkosten) |
Aufwand abzügl. 40 % Ertragssteuern | 180,-- | 324,-- |
Nettoergebnis für Arbeitnehmer | 300,-- | 168,--(bei 32 % Progression) |
Motivationsinstrument und Steuervorteile für den Mitarbeiter und Ersparnis für den Arbeitgeber (siehe Abb.)
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